Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung ist im
Grunde eine uneingeschränkte Unbedenklichkeitsbescheinigung der ausstellenden
Behörde, dass eine beantragte Baumaßnahme durchgeführt werden
darf. Mit der Erteilung einer Baugenehmigung ist festgelegt, dass die Behörde
unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften das Bauvorhaben
geprüft hat und dieses als unbedenklich freigibt.
Erst mit dieser Baugenehmigung
darf ein Bauvorhaben gestartet werden. Des Weiteren muss für jede bauliche
Maßnahme, die an einem Haus oder drum herum vorgenommen wird, eine Baugenehmigung
erteilt werden. Dies gilt insbesondere für einen Anbau, für eine Garage
oder ein Carport, für Wintergärten und auch für Gästehäuser.
Auch wenn man die Baugenehmigung erhalten hat und das Amt sicherlich keine Prüfung
vornehmen wird, ob bauliche Maßnahmen entsprechend der Genehmigung durchgeführt
wurden, ist der Bauherr verpflichtet, entsprechend etwaiger Bauvorschriften zu
handeln.
Sollte es zu einer Prüfung kommen - allein schon aufgrund der
Tatsache, dass fast jedes Grundstück Nachbargrundstücke aufweisen kann
-, kann ein Bau auch noch nachträglich gestoppt werden, dies beispielsweise
durch eine Baueinstellungsverfügung oder auch durch eine Nutzungsuntersagung
oder gar einer Abrissverfügung.
Aber nicht nur der Bau an sich trägt
zur Baugenehmigungsersteilung bei. Auch etliche formelle Dinge sind zu regeln,
bevor ein Bauantrag genehmigt wird. Liegen hier bestimmte Unterlagen nicht vor,
kann der Bauherr nicht mit einer Genehmigung zum Bauvorhaben rechnen.
um vorliegt
- die des Eigentümers und letztendlich auch die Unterschriften entsprechender
Fachleute bezüglich statischer Berechnungen und Ähnliches.
Finden
Sie hier zum kaufen gebrauchtes
Layher Uni Breit Fahrgerüst - auf Wunsch gerne auch zum mieten !