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"Baugenehmigung für das Haus "

Baugenehmigung

 

Eine Baugenehmigung ist im Grunde eine uneingeschränkte Unbedenklichkeitsbescheinigung der ausstellenden Behörde, dass eine beantragte Baumaßnahme durchgeführt werden darf. Mit der Erteilung einer Baugenehmigung ist festgelegt, dass die Behörde unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften das Bauvorhaben geprüft hat und dieses als unbedenklich freigibt.
Erst mit dieser Baugenehmigung darf ein Bauvorhaben gestartet werden. Des Weiteren muss für jede bauliche Maßnahme, die an einem Haus oder drum herum vorgenommen wird, eine Baugenehmigung erteilt werden. Dies gilt insbesondere für einen Anbau, für eine Garage oder ein Carport, für Wintergärten und auch für Gästehäuser. Auch wenn man die Baugenehmigung erhalten hat und das Amt sicherlich keine Prüfung vornehmen wird, ob bauliche Maßnahmen entsprechend der Genehmigung durchgeführt wurden, ist der Bauherr verpflichtet, entsprechend etwaiger Bauvorschriften zu handeln.
Sollte es zu einer Prüfung kommen - allein schon aufgrund der Tatsache, dass fast jedes Grundstück Nachbargrundstücke aufweisen kann -, kann ein Bau auch noch nachträglich gestoppt werden, dies beispielsweise durch eine Baueinstellungsverfügung oder auch durch eine Nutzungsuntersagung oder gar einer Abrissverfügung.
Aber nicht nur der Bau an sich trägt zur Baugenehmigungsersteilung bei. Auch etliche formelle Dinge sind zu regeln, bevor ein Bauantrag genehmigt wird. Liegen hier bestimmte Unterlagen nicht vor, kann der Bauherr nicht mit einer Genehmigung zum Bauvorhaben rechnen.
um vorliegt - die des Eigentümers und letztendlich auch die Unterschriften entsprechender Fachleute bezüglich statischer Berechnungen und Ähnliches.

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